Ärztliche Verrechnungsstelle e.V. Gauting (AeV)
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Aufgrund der Größe des Instituts sowie der Betrachtung der durchschnittlichen Bilanzsumme der letzten drei Jahre gehört die AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG nicht zu den bedeutenden Firmen gem. § 1 InstitutVergV.
Dementsprechend ist eine separate Risikoanalyse entbehrlich. Die §§ 5, 6 und 8 der InstitutVergV kommen daher nicht zur Anwendung.
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter erhalten eine Fixvergütung. Es kann eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen.
Die Grundvergütung (Fixgehalt) stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend der jeweiligen Tätigkeit sicher und stellt eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an unser Unternehmen zum Ziel. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung ist daher ausgeschlossen und Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken werden damit vermieden.
Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung (variabler Vergütungsbestandteil) basiert auf dem Unternehmenserfolg.